Si Tacuisses
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Die Firma sollte unsere Garagenzufahrt und den Eingangsbereich zum Haus zu gestalten. Leistungsumfang und zu verwendendes Material wurden im Detail vor Ort besprochen und festgelegt. Unter anderem sollte der Hauszugang behindertengerecht gestaltet werden.
Nach Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots in einer Höhe von rund 10.000 Euro, wurde die Firma daraufhin mit der Durchführung beauftragt. In der Schlussabrechnung wurden dann aber, zu unserem größten Erstaunen, mehr als 15.000 (!!) Euro in Rechnung gestellt, obwohl sich die Firma nicht im Stande sah ("aus technischen Gründen") den budgetierten, barrierefreien Zugang zu realisieren. Während der Bauphase unterließ es die Firma uns über etwaig anfallende Mehrkosten in Kenntnis zu setzen.
Wie Bildmaterial belegt, war die fachliche Ausführung, gerade im Eingangsbereich, mängelbehaftet und bedurfte der Nachbesserung. Von einem Meisterbetrieb hatten wir eine deutlich bessere handwerkliche Ausführung der Arbeiten erwartet.
Obwohl wir die Rechnungslegung als unvereinbar mit vertrauenswürdigem Geschäftsgebaren sowie der gängigen Rechtssprechung betrachteten, boten wir Späth Gartengestaltung einen Kompromiss an (Bezahlung von rund 15% mehr als im Angebot festgelegt), um die Angelegenheit rasch und unbürokratisch beizulegen. Dieses, durch die gängige Rechtssprechung gedeckte Angebot, wurde allerdings zurückgewiesen. Vielmehr bestand man auf Zahlung des vollen Betrages. Nach einem Jahr konnte der Fall dann schließlich durch unseren Anwalt einer außergerichtlichen Lösung zugeführt werden, die im Wesentlichen unserem ursprünglichen Kompromissangebot entsprach.
Pflasterarbeiten scheinen nicht die Kernkompetenz der Firma Späth zu sein. Viel unerfreulicher als die teilweise unzufriedenstellende Ausführung der Arbeiten war allerdings das inakzeptable Geschäftsgebaren, mit dem die Firma versuchte, die Zahlung der aus hiesiger Sicht ungerechtfertigten Mehrkosten durchzusetzen.